Für mittelständische Unternehmen sind wir vornehmlich in den Rechtsformen der GmbH, KG, OHG und GdBR tätig.
Wir beraten bei ihrer Gründung, in Rahmen der Gestaltung der Gesellschaftsverträge unter Einbeziehung steuerlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkten.
Wir vertreten Unternehmen und Gesellschaften bei Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte- und pflichten. |